Null-Toleranz- Regelung bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
Vortrag der Polizei
Nachdem die letzte Abschlussprüfung geschrieben war, stand für die 10. Klassen unserer Realschule das Thema „Alkohol und Drogen“ auf dem Stundenplan: Der pensionierte Polizeioberrat Günter Greiler hielt einen Vortrag über die Folgen von Rauschmitteln im Straßenverkehr. Am 1. Juli nahm er sich jeweils 90 Minuten Zeit für die R10a und R10b, am 2. Juli war dann die R10c an der Reihe. Die ersten Zehntklässlerinnen sind bereits bei einer Fahrschule angemeldet, um bald den Führerschein zu erwerben. Doch gerade beim Weggehen und Feiern nach der bestandenen Abschlussprüfung sollte man als motorisierter Verkehrsteilnehmer einige Regeln im Hinterkopf behalten. Unter anderem ging es bei dieser – regelmäßig an unserer Schule stattfindenden – Präventionsveranstaltung um die Wirkung des Alkohols auf das Gehirn, wie schlechtere Reaktionsfähigkeit. Laut Greiler ist es manchmal nur ein Vorwand, wenn Autofahrer mit einem auffälligen Fahrtstil von der Polizei gestoppt werden und den Verbandskasten aus dem Kofferraum holen sollen: „Die Polizisten achten beim Aussteigen dabei vor allem auf die Motorik, das ist schon ein erster Hinweis, ob der Fahrer betrunken ist.“ Greiler wies darauf hin, dass alkoholisiert Autofahren ab 1,1 Promille als Straftat gilt und man somit vor Gericht landet. Etliche Schülerinnen wunderten sich, warum die Grenze so hoch angesetzt ist, d. h. der Alkoholkonsum am Steuer scheinbar relativ locker geregelt ist. Aber die Gesetzeslage ist spitzfindiger: Nach dem 21. Lebensjahr liegt zwischen 0,5 und 1, 09 Promille bei unfallfreier Fahrt eine Ordnungswidrigkeit vor. Für Schüler ist das eine wichtige Information: In der Probezeit, die regulär zwei Jahre beträgt, ist die Toleranzgrenze bei rigorosen 0,0 Promille. Gleiches gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
Neben Alkohol gibt es natürlich auch andere Rauschmittel, die im Straßenverkehr katastrophale Folgen haben können. Cannabis ist ja seit 1. April 2024 teilweise legalisiert. Für den Straßenverkehr hat die Bundesregierung einen Wert von 3,5 Nanogramm erlaubt, der in etwa einem Promillewert von 0,2 entspricht. Für unter 21-Jährige ist auch hier die Grenze deutlich geringer.
Wenn man sich nicht verschiedene Werte merken will, gibt es eine einfache Regelung: Man sollte ein motorisiertes Fahrzeug nur steuern, wenn man keinerlei Rauschmittel konsumiert hat.
Greiler betonte ausdrücklich, dass dazu auch E-Scooter gehören. Während der Oktoberfest-Zeit hat die Münchner Polizei seit ein paar Jahren alle Hände voll zu tun, betrunkene Scooter-Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen.
Wir bedanken uns bei Herrn Greiler für seinen wichtigen Beitrag, das Bewusstsein unserer Schülerinnen für mögliche Folgen von Alkohol und Drogen am Steuer zu schärfen!
Text: kur, Bilder: rom