„Welcher Wahrheit darf ich glauben?“
Offener Studientag der Theologischen Fakultät
Am 26.02. nahmen sieben Schülerinnen der zwölften Jahrgangsstufe des Gymnasiums gemeinsam mit StR i. K. Oliver Weiß am offenen Studientag der Katholischen Theologischen Fakultät der Universität Regensburg teil. Unter dem Thema „Welcher Wahrheit darf ich glauben?“ setzten sich die Teilnehmenden in mehreren Vorträgen und einem Workshop mit unterschiedlichen Zugängen zur Frage nach Wahrheit und Glaubwürdigkeit auseinander.
Den Auftakt machte Prof. Dr. Johannes Elberskirch (Dogmatik) mit dem Vortrag „Gottes Wahrheit und des Menschen Beitrag“. Anhand anschaulicher Beispiele – von Pippi Langstrumpf bis Donald Trump – zeigte er, wie Menschen sich zu „Schöpfern“ ihrer eigenen Wahrheit erklären können. Darauf aufbauend ging es um Definition und Bedeutung von Wahrheit sowie um Gottes Wort als Offenbarung der Wahrheit. Elberskirch betonte, dass Wahrheit nicht einfach relativ sei, sondern in Jesus Christus als dem Wort Gottes einen verbindlichen Maßstab habe.
Im zweiten Vortrag sprach Dr. Magdalena Hürten (Pastoral) unter dem Titel „Was macht Menschen glaubwürdig?“. Sie knüpfte dabei unter anderem an Überlegungen Max Webers zur Glaubwürdigkeit von Personen an und nahm anschließend christliche Influencer in den Blick. Gemeinsam wurden Kriterien erarbeitet, anhand derer sich die Glaubwürdigkeit von Personen und ihrer Botschaft prüfen lässt.
Prof. Dr. Mathias Winkler (Alttestamentliche Exegese) widmete sich schließlich der Frage „Die Bibel soll wahr sein? Warum wir Bücher für wahr halten“. Er unterschied zwischen faktualen und fiktionalen Texten und erläuterte, dass die Bibel Erfahrungen bezeuge, die immer wieder neu ausgelegt werden. Die „Wahrheit“ der Bibel liege dabei wesentlich in der Deutung und im erschlossenen Sinngehalt.
Im anschließenden Workshop zum Kirchenrecht mit Prof. Dr. Yves Kingata („Wer sich mit Kirchenrecht befasst, lernt die Kirche kennen“) wurden grundlegende Begriffe eingeführt und Studieninhalte sowie Praxisfragen behandelt, etwa zur Taufe oder zum Verhältnis von Kirche und Staat. Zugleich wurde das Motto des Tages aufgegriffen: Darf jeder alles verkündigen – und wer ist dazu berechtigt? Ein kurzer Blick in den Codex Iuris Canonici machte deutlich, dass der Auftrag zur Verkündigung alle Gläubigen betrifft, zugleich aber dem Lehramt eine besondere Rolle zukommt.
Den Abschluss bildete eine Feedbackrunde im Plenum, in der die Eindrücke des Tages gesammelt und reflektiert wurden.
Text, Bilder: Oliver Weiß

